Medizinphysikexperten (MPE)

Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung fordert Beratung durch Medizin Physiker in der Nuklearmedizin

Die neue Richtlinie 2013/59/Euratom vom 05.12.2013 fordern die Sicherstellung von medizinisch-radiologische Tätigkeiten durch einen Medizinphysikexperten.

Das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27.06.2017 und die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29.11.2018 regeln die Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom für das dt. Bundesgebiet. Die Beratung und das Hinzuziehen eins Medizinphysikexperten (MPE) bei Anwendungen und standardisierten Behandlungen mit ionisierender Strahlung, wie CT und radiologische Interventionen, tritt für Neuanlagen ab dem 01.01.2019 in Kraft (StrlSchG §14 Abs.1 Nr.2, StrlSchV §131). Bestandsgeräte müssen nach einer „Übergangsregelung“ für Genehmigungsverfahren (StrlSchG §198 Abs. 1 Nr. 2) und für Anzeigeverfahren (StrlSchG §200 Abs. 1) von 3 Jahren bis spätestens 31.12.2022 einen MPE zur Mitarbeit hinzuziehen. 

Dies bedeutet, dass die Qualitätssicherung im Bereich des Strahlenschutzes Unterstützung durch einen fachkundigen MPE findet und Sie die Anforderungen und damit einhergehenden Pflichten nach StrlSchG und StrlSchV weitergeben können. 
 

Verantwortungsbereich eines Medizinphysiker in der Radiologie

Medizinphysik-Experten überwachen den Betrieb von Röntgenanlagen hinsichtlich der Optimierung der Strahlendosis für Patient und Personal (StrlSchV §72), der Betriebssicherheit sowie des Strahlenschutzes. Ihre Aufgaben sind im Einzelnen sind:

Qualitätssicherung bei der Planung und Durchführung von Anwendungen ionisierender Strahlung am Menschen einschließlich der physikalisch-technischen Qualitätssicherung,
Auswahl der einzusetzenden Ausrüstungen, Geräte und Vorrichtungen,
Überwachung der Exposition von Personen, an denen ionisierende Strahlung angewendet werden,
Überwachung der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte,
Untersuchung von Vorkommnissen,
Durchführung der Risikoanalyse für Behandlungen

Das Hinzuziehen eines MPEs oder Medizin Physikers in der Radiologie, hat darüber hinaus noch die Aufgabe, das Personal im Umgang mit ionisierender Strahlung zu sensibilisieren. Dies erfolgt zum einen durch die gemeinsame Analyse und Etablierung sinnvoller und optimierter Untersuchungsprotokolle, die an die Bedürfnisse des Patienten als auch an die notwendige Bildqualität angepasst werden. Zum anderen durch die Überprüfung des betriebssicheren Zustandes. Dazu zählt u.a. die Bewertung der für Patient und Personal vorhandenen Strahlenschutz. Zusätzlich kann die Unterweisung und Einweisung der bei der Anwendung tätigen Personen. 

Es gilt zu beachten, dass alle Referenzwertüberschreitungen und besondere Vorkommnisse in der Röntgenmodalität, entsprechend des Grades der Überschreitung nach den Vorgaben dokumentiert, analysiert (StrlSchV §109 und StrlSchV Anlage 14 und 15), gemeldet (StrlSchV §108) und gegebenenfalls mittels Folgeuntersuchungen nachgehalten werden müssen . Außerdem wird empfohlen, dass häufig wiederkehrende Untersuchungen in individuellen, hausinternen Referenzwerten definiert, entsprechend überwacht und SOPs durch den Betreiber erstellt und berücksichtigt werden müssen. Dies dient neben dem Schutz des Patienten auch dem Personal (§72 StrlSchV).
Um den Einsatz von Medizinphysikexperten möglichst effizient zu gestalten, können Sie mit Hilfe des Dosismanagementsystems „DoseIntelligence“ die vorhandenen Daten und Informationen aus Ihren Röntgeneinrichtungen optimal aufbereitet zur Verfügung stellen.
 

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Wir beraten Sie gerne! Haben Sie Fragen, welche exakten Anforderungen die neue Strahlenschutzverordnung für Sie und Ihre Praxis hat? Wir klären Sie auf. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf und lassen Sie sich überzeugen, warum wir für Sie der richtige Vertragspartner sind.

Wir sind ein Team von erfahrenen Medizin Physikern auf dem Gebiet der Radiologie, die Sie im Bereich Strahlenschutz und Strahlenschutzorganisation individuell betreut. Unsere Beratung ist für die radiologische Praxis bis hin zum großen Krankenhausverbünden ausgelegt. Wir übernehmen alle Aufgaben des Medizin Physikers, die nach §132 der neuen StrlSchV gefordert sind und sind Ihre starken Partner in allen Fragen zum Thema Strahlenschutz. Wir unterstützen Sie z.B. bei der Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde, Schulung Ihres Personals oder bei der Beschaffung von Medizintechnik. Zusammen mit unserem hauseigenen Dosismanagementsystem „DoseIntelligence“ können wir Ihnen ein optimales Dosismanagement für Ihre Einrichtung anbieten, welches Ihre Bedürfnisse mit der Anforderung des dt. Gesetzgebung vereint.