KONSTANZPRÜFUNG in der Röntgendiagnostik
Gesicherte Qualität durch Konstanzprüfung
Die regelmäßige Konstanzprüfung radiologischer Geräte dient im Rahmen der Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik dazu, die Bezugswerte zu prüfen. Die DIN 6868 legt fest, welche Parameter zu prüfen, welche Grenzwerte einzuhalten, welche Prüfverfahren anzuwenden und welche Prüfkörper zu benutzen sind. Die Bezugswerte der Konstanzprüfung werden bei der (Teil-)Abnahmeprüfung mit Messmitteln des Betreibers festgelegt. Sollt der Betreiber nicht über eigene Messmittel verfügen, verwenden wir unsere Messmittel.
Weitere Vorschriften zur Konstanzprüfung in der Radiologie
In der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) sind weitere Vorschriften zur Durchführung von Konstanzprüfungen in der Radiologie verankert. Mit Außerkrafttreten der Röntgenverordnung zum 31.12.2018 ist diese Richtlinie weiterhin sinngemäß anzuwenden, sofern sie den Inhalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutz-Verordnung nicht widerspricht. Die ärztlichen Stellen haben für die Konstanzprüfungen einen Leitfaden herausgegeben (Wegweiser Radiologie, Stand 2012).
Unser Support im Bereich Konstanzprüfung in der Nuklearmedizin
Die Konstanzprüfung erfolgt durch die Erfassung von verschiedenen Kenngrößen, welche nach der Installation der jeweiligen Anlage bei der Abnahmeprüfung festgelegt werden.
Wir bieten Ihnen umfangreiche fachliche Unterstützung zu allen Anforderungen der Konstanzprüfung im Bereich Röntgen.
Gern übernehmen wir für Sie die Konstanzprüfung – entweder mit Ihren oder unseren Messmitteln. Wir übernehmen die Terminverfolgung und gewährleisten einen ungestörten Arbeitsablauf. Die Dokumentation der Konstanzprüfung übergeben wir Ihnen. Zusätzlich erstellen wir ein Backup.
Sollten Sie Fragen zu der Konstanzprüfung haben, oder ein individuelles Angebot zur regelmäßigen Überprüfung wünschen, helfen wir Ihnen gerne weiter.