Strahlenschutzverordnung fordert Beratung durch Medizinphysikexperten
Die neue Strahlenschutzverordnung vom 01.01.2019 fordert eine sogenannte “enge Mitarbeit”, das heißt, die Beratung und das Hinzuziehen eins Medizinphysikexperten (MPE) bei Anwendungen und standardisierten Behandlungen mit offenen radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung, wie CT und radiologische Interventionen.
Verantwortungsbereich eines Medizinphysikexperten
Es gilt zu beachten, dass alle Referenzwertüberschreitungen und besondere Vorkommnisse in der Röntgenmodularität, entsprechend des Grades der Überschreitung nach den Vorgaben dokumentiert, analysiert, gemeldet und gegebenenfalls mittels Folgeuntersuchungen nachgehalten werden müssen. Außerdem schreibt die Strahlenschutzverordnung vor, dass für häufig wiederkehrende Untersuchungen in individuellen, hausinternen Referenzwerten definiert, entsprechend überwacht und SOPs durch den Betreiber erstellt und berücksichtigt werden müssen.
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